Wehrübung! Was Chefs & Reservisten wissen sollten!
Fakt ist, dass die Bundeswehr bei der Auftragserfüllung immer öfter auf die Unterstützung motivierter Reservisten angewiesen ist. Hier handelt es sich oft um frühere Zeit- oder Berufssoldaten, die die Aufgaben ihrer aktiven Kameraden meist ohne große Einarbeitung übernehmen können. Damit bilden sie eine wichtige Stütze in nahezu allen Truppenteilen oder speziellen Reserveeinheiten. Ein Teil der Reservedienstleistenden (RDL) ist auf bestimmten Dienstposten fest eingeplant und übt dort regelmäßig. Die Zeiten von großangelegten Truppenübungen mit tausenden, notfalls auch gegen ihren Willen einberufenen, Reservisten sind heute längst passé.
Arbeitsrechtliche Aspekte der Reserve
Das Wichtigste zuerst: Während der Übungstätigkeit ruht das Arbeitsverhältnis, so dass die gegenseitigen Hauptleistungspflichten - bei gleichzeitigem Fortbestand des Arbeitsverhältnisses - vorübergehend aufgehoben sind. Der Beschäftigte muss im Übungszeitraum also keine Arbeitsleistung erbringen und im Gegenzug wird das Unternehmen von seiner Zahlungsverpflichtung für das Arbeitsentgelt befreit. Zudem entfallen beim Arbeitgeber während des Freistellungszeitraums die Rentenversicherungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus erfolgt die Erstattung von Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge des betreffenden Beschäftigten.
Natürlich muss der Arbeitnehmer während seiner Übung nicht am Hungertuch nagen. Bei einer Wehrübung von mehr als 3 Tagen erhält er eine steuerfreie Entschädigung des Verdienstausfalls, sofern er während der Übung kein Arbeitsentgelt bezieht. Auf den Monatslohn, der nach Abzug des Lohnausfalls für die Tage der Wehrübung verbleibt, kann in dem Fall die Monatslohn-Steuertabelle angewendet werden. Zahlt der Arbeitgeber während einer Wehrübung dennoch den vereinbarten Arbeitslohn, so besteht das Dienstverhältnis steuerlich fort und der Lohnsteuerabzug bleibt nach den allgemeinen Vorschriften erhalten.
Ohne Freiwilligkeit läuft nichts
Hat der Chef einer möglichen Übung zugestimmt, dann werden vom zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr ein so genannter Heranziehungsbescheid und verschiedene zusätzliche Unterlagen verschickt. Dabei ist der Reservist verpflichtet, den Heranziehungsbescheid unverzüglich beim Arbeitgeber vorzulegen. Wirkt sich die Einberufung negativ auf den Geschäftsbetrieb aus, so kann der Arbeitnehmer vorübergehend unabkömmlich gestellt werden. Wird hingegen kein Widerspruch eingelegt, so beginnt das Dienstverhältnis am festgesetzten Zeitpunkt und dem Dienstantritt in der Kaserne.
Leistungen für Reservedienstleistende im Überblick
Neben dem Verdienstausfall erhalten Reservedienstleistende für jeden Tag der Dienstleistung eine steuerfreie Reservedienstleistungsprämie. Diese liegt in Abhängigkeit vom Dienstgrad zwischen 18,82 Euro und 29,00 Euro pro Tag. Darüber hinaus kann zusätzlich ein steuerfreier Verpflichtungszuschlag gewährt werden, wenn sich ein RDL aufgrund eines speziellen Angebots zur Ableistung einer Mindestanzahl an Übungstagen pro Kalenderjahr verpflichtet. Für die Gesamtdauer der Reservedienstleistung übernimmt die Bundeswehr zudem die Beiträge für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Darüber hinaus wird Reservisten während der Übung eine kostenlose Heilfürsorge im Krankheitsfall, freie Unterkunft sowie eine Erstattung von Reisekosten gewährt. Wegen der freien Heilfürsorge ruht die gesetzliche Krankenversicherung im Übungszeitraum. An die private Krankenkasse gezahlte Versicherungsbeiträge können auf Antrag rückerstattet oder verrechnet werden.
Was beim Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch zu beachten ist
Zahlreiche Chancen für Unternehmen
Darüber hinaus kann die regelmäßige Reservetätigkeit von Beschäftigten ebenfalls in finanzieller Hinsicht reizvoll für ein Unternehmen sein. Schließlich entfallen die Gehaltszahlungen im Übungszeitraum, was besonders in Branchen mit saisonal schwankendem Arbeitsaufkommen zu merklichen Einspareffekten bei den Lohnkosten während ruhigerer Betriebsphasen führen kann. Einen weiteren Pluspunkt können zudem die speziellen Aus- und Weiterbildungsangebote für Reservisten darstellen, die sich natürlich ebenso gewinnbringend für deren zivilberufliche Tätigkeit verwenden lassen. Ganz davon abgesehen kann ein Unternehmen mit seiner Akzeptanz für Wehrübungen am Ende auch den eigenen Beschäftigten gegenüber ein großes Stück Wertschätzung sowie eine gewisse Anerkennung für deren freiwillige und gesellschaftliche Aufgabe zeigen.
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