26. 7. 2012: Reformbegleitgesetz in Kraft getreten
Mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt ist das zuletzt mehrfach kritisierte Bundeswehrreformbegleitgesetz (BwRefBeglG) mit Wirkung vom 26. Juli 2012 endgültig in Kraft getreten. Mit dem nun gültigen Gesetz wurde trotz leichter Verspätung nicht nur ein weiterer großer Schritt im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr gemacht, sondern auch einschneidende Änderungen im Bereich der Berufsförderung erlassen.
Verschiedenste Änderungen bei der BFD-Förderung
Wie wir bereits im Vorfeld berichtet haben, sind insbesondere bei den BFD-Ansprüchen zahlreiche Neuerungen umgesetzt worden. So findet die Berufsförderung für alle Zeitsoldaten, die nach dem 26. Juli 2012 zum Soldaten auf Zeit ernannt werden, mit dem Wegfall des militärischen Freistellungsanspruchs fast ausschließlich nach dem Dienstzeitende statt. Aus diesem Grund wurden ebenfalls die Förderzeiträume von beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie der Übergangsgebührnisse verfeinert und an die neuen Gegebenheiten angeglichen.
Die genaue Ausgestaltung der finanziellen Mittel für BFD-Maßnahmen wird mit der notwendigen Anpassung der Ausführungsbestimmungen zum Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sicherlich in Kürze folgen. Vermutlich wird es zu einer Verschmelzung der finanziellen Ansprüche in einen gemeinsamen Topf kommen, aus dem sowohl die dienstzeitbegleitende Förderung als auch die Bildungsmaßnahmen nach dem Ende der Dienstzeit beglichen werden.
Alle vor dem 26. Juli 2012 ernannten Soldaten können aber beruhigt sein. Für sie gelten weiter die alten Regelungen des SVG, so dass die bisherigen BFD-Ansprüche ihre Gültigkeit behalten. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen der BFD- und Dienstzeitversorgungsansprüche im Überblick.
Bringen Sie als aktiver oder ehemaliger Zeitsoldat (m/w/d) Ihre Erfahrungen
und Ihr Wissen ein, um mit uns an innovativen Lösungen für Mobilität und
Sicherheit zu arbeiten. Jetzt bewerben!
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Erlebnis auf unseren Webseiten zu bieten. Es handelt sich dabei um notwendige Cookies für den Betrieb der Website sowie um Cookies für statistische Zwecke. Sie entscheiden selbst, welche Sie davon zulassen möchten. Bedenken Sie bitte, dass auf Basis Ihrer Einstellungen eventuell nicht mehr alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig
Welche Daten erfasst werden entscheiden Sie selbst. Passen Sie hierzu Ihre Einstellungen individuell an. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter Datenschutz.