Wichtige Begriffe rund um das DZE

Unterhaltssicherung

Reservedienstleistende (RDL) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) haben verschiedene finanzielle Ansprüche auf Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

Für Reservisten sind während einer Reservedienstleistung u.a. folgende Ansprüche nach dem USG vorgesehen:
  • Verdienstausfallentschädigung bzw. Ersatz von Entgeltersatzleistungen
  • Entschädigung für dienstbedingt entgehende Einkünfte
  • Gewährung einer Mindestleistung
  • Zahlung der Prämie
  • Zuschlag für längeren Dienst
  • Dienstgeld für Reservistendienst von einer Dauer von bis zu drei Tagen
  • Sachleistungen (Unterkunft, Dienstbekleidung, freie Heilfürsorge, Verpflegung)

Freiwillig Wehrdienstleistende haben u.a. folgende USG-Ansprüche:
    • Erstattungen von Miet- und Betriebskosten
    • Erstattung von Aufwendungen zur vorläufigen Sicherung einer Betriebsstätte
    • Ruhens- und Erstattungsbeiträge für Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherungen

    Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst sind an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Referat PA 1.2 USG - in Düsseldorf zu stellen.
    https://www.dienstzeitende.de/e-recruiting/

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